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Weiterbildung für LKW- und Bus- Fahrer/innen:

Für Fahrer und Fahrerinnen im gewerblichen Güter- und Personenverkehr gilt eine Weiterbildungspflicht. Die Weiterbildung muss innerhalb von 5 Jahren absolviert werden und umfasst 35 Stunden. Diese können in 5 Teilabschnitte à 7 Stunden aufgeteilt werden.


Die erste Weiterbildung ist abzuschließen:

  • fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation
  • Zwischen 10.09.2008 und 10.09.2013 für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE
  • Zwischen 10.09.2009 und 10.09.2014 für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C  und CE


Die Weiterbildung kann zu einem früheren bzw. späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden,
der mit dem Ende der Gültigkeit der Fahrerlaubnis übereinstimmt:

  • nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation darf
    die Frist nicht kürzer als 3 Jahre bzw. nicht länger als 7 Jahre sein
  • für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE die Frist vor dem 10.09.2015 liegt
  • für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C  und CE die Frist vor dem 10.09.2016 liegt

 

aktuelle Termine unter Kurse !

 

Die Weiterbildung teilt sich in folgende Module:


 



Eine Förderung ihrer Weiterbildung ist möglich !!! Wir informieren sie gerne !

 
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